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Kündigungsschreiben Vorlage Arbeitnehmer — Deutschland
Erstellen Sie in 60 Sekunden eine ordnungsgemäße Eigenkündigung nach DIN 5008. Zum Ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und übergeben — gesetzliche Schriftform gemäß § 623 BGB.
Ohne Anmeldung · sofortiges PDF · keine Datenspeicherung
DIN-5008-Format
PDF nach DIN 5008 formatiert, zum Ausdrucken und eigenhändigen Unterschreiben (§ 623 BGB).
Datenschutz
Ihre Daten landen nie auf unseren Servern — nur im Speicher verarbeitet und sofort verworfen.
Sofort
Vom Formular zum PDF in unter 60 Sekunden. Kein Konto, keine Anmeldung.
Was Sie erhalten
- PDF-Vorlage nach DIN 5008 mit allen üblichen Pflichtangaben
- Hinweise zur ordnungsgemäßen Übergabe (Einschreiben, persönliche Übergabe)
- Vollständig datenschutzkonform: keine Speicherung Ihrer Daten auf unseren Servern
So funktioniert es
- 1Beantworten Sie einen kurzen Fragebogen — etwa 2 Minuten.
- 2Sehen Sie das formatierte Schreiben in der Vorschau.
- 3Bezahlen Sie €1.99 sicher per Stripe.
- 4Laden Sie das PDF + die landespezifische Übergabeanleitung herunter.
Auf offiziellen Quellen basierend
Die Vorlage stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
- BGB § 623 — Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der SCHRIFTLICHEN Form. Elektronische Form (E-Mail, signiertes PDF ohne qualifizierte elektronische Signatur) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben und im Original übergeben werden.
- BGB § 622 — Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Frist kann durch Tarifvertrag oder Einzelvertrag verlängert werden; sie darf für den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.
- BGB §§ 626, 627 — Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Nichtzahlung des Lohns, schwere Pflichtverletzung). Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrunds erklärt werden — Beratung dringend empfohlen.
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG) §§ 1, 4
Schutz gegen Arbeitgeberkündigungen. Für Eigenkündigungen des Arbeitnehmers nicht direkt relevant, aber wichtig für das Verständnis des Gesamtrahmens.
Und auf folgende anerkannte Stellen und Portale:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Zuständiges Bundesministerium für Arbeitsrecht und Sozialgesetzgebung
- Bundesagentur für Arbeit
Zuständig für Arbeitslosengeld und Vermittlung — Sperrzeit bei Eigenkündigung beachten (§ 159 SGB III)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Dachverband der Gewerkschaften — Rechtsberatung für Mitglieder
Häufige Fragen
Ist diese Kündigung rechtswirksam?
Die Kündigung wird erst durch Ihre eigenhändige Tintenunterschrift wirksam (§ 623 BGB — Schriftform). Drucken Sie die PDF aus und unterschreiben Sie sie persönlich. Eine E-Mail mit angehängter PDF, ein Fax oder ein elektronisch signiertes Dokument ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam und können dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis ungekündigt weiterläuft.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Die gesetzliche Frist für Arbeitnehmer beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). In der Probezeit verkürzt sie sich auf zwei Wochen. Längere Fristen können sich aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergeben — sie dürfen für Sie als Arbeitnehmer aber nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Prüfen Sie Ihren Vertrag, bevor Sie das letzte Arbeitsdatum eintragen.
Wie übergebe ich die unterschriebene Kündigung?
Drei Optionen, sortiert nach Beweissicherheit: (1) Einschreiben mit Rückschein oder Einwurf-Einschreiben an die Geschäftsadresse — gerichtsfeste Empfangsbestätigung; (2) persönliche Übergabe gegen Quittung — lassen Sie sich eine Kopie mit Datum und Unterschrift abzeichnen; (3) Übergabe an einen Vorgesetzten mit Zeugen. NICHT geeignet: E-Mail, Fax oder Boten ohne Empfangsnachweis.
Bekomme ich nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld?
Die Bundesagentur für Arbeit verhängt bei einer Eigenkündigung regelmäßig eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III), in der kein Arbeitslosengeld I gezahlt wird. Ausnahmen: ein wichtiger Grund (Gesundheit, Mobbing, Umzug aus familiären Gründen) kann die Sperrzeit aufheben. Lassen Sie sich VORHER bei der Arbeitsagentur beraten.
Was passiert mit meinem Resturlaub und Überstunden?
Resturlaub und Überstunden sind in der Regel bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen oder finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig die Modalitäten ab. Im Schreiben fordern Sie die Abrechnung explizit an, um Ansprüche zu sichern.
Ratgeber
Praktische Tipps rund um die Kündigung.
- Kündigung schreiben: Schritt-für-Schritt-AnleitungPraktische Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eigenkündigung in Deutschland — Schriftform nach § 623 BGB, Kündigungsfristen, Aufbau des Schreibens und Übergabe.
- Kündigungsfrist nach § 622 BGB: was gilt für Sie?Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach § 622 BGB — Grundfrist, Probezeit, Tarifvertrag, Ausnahmen und konkrete Rechenbeispiele.
- Warum eine Kündigung per E-Mail unwirksam istWarum § 623 BGB die elektronische Form ausschließt, welche Folgen eine E-Mail-Kündigung hat und wie der sichere Weg zur wirksamen Eigenkündigung aussieht.
- Außerordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer: § 626 BGBVoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB — wichtiger Grund, Zwei-Wochen-Frist, Abmahnung, Risiken und warum Beratung Pflicht ist.
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Eigenkündigung: 12 WochenWer ohne wichtigen Grund kündigt, bekommt nach § 159 SGB III 12 Wochen Sperrzeit beim ALG I. Wichtige Gründe, Dauer-Kürzung, Tipps und Alternativen.
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Dieser Dienst erstellt Vorlagen. Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei und erteilen keine Rechtsberatung. Für komplexe Fälle (außerordentliche Kündigung, Schwerbehinderung, Tarifvertrag) wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Gewerkschaft oder die Rechtsschutzversicherung.